Die Wohnfläche ist mehr als das reine Aufmaß mittels Metermaß oder anderer Messgeräte.
Die korrekte Angabe der Wohn-/Nutzfläche dient als Grundlage einer Mieterhöhung, der Nebenkostenabrechnung oder beim Verkauf der Immobilie.
Übrigens:
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass etwa zwei Drittel aller Wohnflächenangaben unzutreffend sind.
Die DEKRA stellt gemäß Ihren neuesten Erhebungen fest, dass ca. 75 % der Wohnflächenberechnungen fehlerhaft berechnet oder angegeben sind.
Eine strittige Wohnflächenermittlung ist oftmals Thema in rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter.
Beispiel: Wird die Fläche des Balkons voll oder zum Teil auf die Wohnfläche angerechnet? Zählt der Hobbyraum zur Wohnfläche? Wie wird der Wintergarten - beheizt oder unbeheizt- zugrunde gelegt?
Nach z.B. den Vorschriften der Wohnflächenverordnung werden die Grundflächen von Räumen, Raumteilen und Außenwohnbereichen einer Wohnung ermittelt. Bestimmte Flächen werden nicht oder nur zum Teil bewohnbar eingestuft, so können Flächen zu 50 % oder zu 25% in die Berechnung einfließen. Andere Flächen werden überhaupt nicht zur Wohnfläche gezählt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und geben Sie Ihre Wohn- /Nutzflächenberechnung in Auftrag.