Sie interessieren sich für eine Immobilie, kennen aber nicht deren (wirklichen) Wert?
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen und benötigen ein Sachverständigen - Gutachten?
Wieviel Ihr Grundstück, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung wirklich wert ist, hängt von zahlreichen wertrelevanten Faktoren ab. Eine gebrauchte Immobilie wird „gekauft wie gesehen“.
Sehen allein reicht aber nicht!
Die Wertveränderungen z. B. steigende Baupreisindizes, Veränderungen an der Bausubstanz oder Alterung der Immobilie sind nicht sichtbar.
Klarheit gibt Ihnen ein Kurz-Gutachten oder ein Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch. Bei den Gutachten erfolgt eine umfassende und sorgfältige Wertermittlung durch mein Sachverständigenbüro.
Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt von mir unparteiisch ohne Rücksicht auf persönliche, ungewöhnliche, ohne eigenes Interesse am Ergebnis.
Das bedeutet: Fachlich fundiert und gerichtsverwertbar, d. h. das Gutachten wird von den Gerichten anerkannt.
Als kompetenter und erfahrener Sachverständiger erstelle ich regelmäßig Gutachten sowie gutachterliche Stellungnahmen, u.a. im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren oder Ehescheidungen
- für alle Gerichte, insbesondere in Rheinland-Pfalz
- für private Auftraggeber
- für Gewerbe- und Handelsunternehmen.
Die Verkehrswertgutachten meines Sachverständigenbüros sind gerichtsverwertbar.
Das Dienstleistungsangebot meines Sachverständigenbüros erstreckt sich auf die Erstellung von folgenden Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen: