Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis
Diese werden unterschiedlich erstellt.


Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem Energieverbrauch. Hier wird der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Nutzer/Mieter in den letzten drei Jahren zugrunde gelegt. Er wird nach dem Verbrauch berechnet, und kann aufgrund des Heizungs- und Lüftungsverhalten des Nutzers sehr stark differieren.


Bedarfsausweis: Hier wird eine umfassende Gebäudeanalyse erstellt. Berücksichtigt werden u. a. Gebäudehülle, Außenwände, Decken, Fenster und Heizungsanlage. Danach werden die Wärmeverluste berechnet. Es wird der Energiebedarf des gesamten Hauses ermittelt und auf die einzelne Wohnung umgelegt. 


Das Wichtigste in Kürze
•    Für Immobilienanzeigen ist der Energieausweis Pflicht
•    Wird eine Immobilie verkauft, ist es zwingend notwendig, einen Energieausweis bei der Besichtigung der Immobilie unaufgefordert vorzulegen und bei dem notariellen Kaufvertrag zu übergeben.
•    Der Energieausweis ist Pflicht bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern und muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. 
•    Bei Mietvertragsabschluss muss der Energieausweis im Original oder als Kopie übergeben werden.
•    Um einen Energiepass erstellen zu lassen, muss zunächst festgelegt werden, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird. Dies hängt von u. a. vom Baujahr und der Größe des Gebäudes ab.
•    Ein Energieausweis gilt 10 Jahre lang. 
•    Bei größeren Umbauten am Gebäude wird ein neuer Ausweis fällig


Ausnahme: 
Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Ausweis. 

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Information zum neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG):

Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.